Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung oder, falls über den Drittwiderspruch noch nicht entschieden worden ist, der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts.
VG Koblenz, ZNER 2021, 224-235 (Urteil vom 03.07.2020, 4 K 907/17.KO)