Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes beurteilt sich danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann.
Vahle, DSB 2012, 140 (Urteil vom 28.06.2011, RO 4 K 11.233)