VerfGH Berlin
Der Vorsitzende hat die Anordnung hinsichtlich der Film- und Bildaufnahmen nicht darauf beschränkt, dass vor Aufruf der Sache anwesende Verfahrensbeteiligte die Anfertigung solcher Aufnahmen dulden müssen, sondern er hat den Antragstellern die Pflicht auferlegt, während der Dokumentation anwesend zu sein und zu diesem Zweck den Sitzungssaal zu betreten. Die Anordnung greift damit in die Grundrechte der Antragsteller ein. …
VerfGH Berlin, K&R 2018, 357-360 (Beschluss vom 24.01.2018)