LG Landau in der Pfalz
Der Begriff der unzulässigen Verweisung im Sinne des § 34 Abs. 5 BOÄ Rheinland-Pfalz ist weit zu fassen. Dafür reicht es aus, dass der Arzt den Patienten von sich aus fragt, ob er einen geeigneten Leistungsempfänger kennt und dann bei Verneinung dieser Frage nicht alle in Betracht kommenden Anbieter benennt, sondern nur einen bestimmten unter ihnen, obwohl der Patient nicht ausdrücklich zu einer solchen Empfehlung aufgefordert hat. …
LG Landau in der Pfalz, WRP 2015, 1278 (Urteil vom 08.07.2015, HK O 44/14)