Ein nur den Gesetzeswortlaut wiederholender Unterlassungsantrag ist auch im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern) nicht hinreichend bestimmt und daher unzulässig.
Pfälzisches OLG Zweibrücken, WRP 2009, 647 (Urteil vom 26.02.2009, 4 U 51/08)