Bietet ein Inkassodienstleister einen Forderungsverzicht im Gegenzug für eine Fünf-Sterne-Bewertung, die auf der Plattform Google erscheinen soll, an, wird damit der Tatbestand des Bewertungskaufs in unzulässiger Weise verschleiert.
LG Landau in der Pfalz, WRP 2024, 261-263 (Urteil vom 08.11.2023, HK O 54/22)