LG Halle
Die Bezeichnung „Bio“ für ein Müsli darf nicht allein deswegen als irreführend beurteilt werden, weil in dem Müsli 0,034 mg/kg (+/–0,020 mg/kg) Procymidon und 0,012 mg/kg (+/– 0,007 mg/kg) Chlorpyrifos nachgewiesen wurden. Die so begründete Beurteilung durch die Lebensmittelüberwachung führt zu einem Amtshaftungsanspruch des Herstellers gegen das Land.
LG Halle, ZLR 2007, 645-653 (Urteil vom 07.05.2007, 1 O 39/06)