Ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den Einbau von funkbasierten Heizkosten- und Warmwassermessgeräten ist weder rechtswidrig noch verstößt er gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
Vahle, DSB 2014, 42-43 (Urteil vom 26.11.2013, 512 C 42/13)