Oberbeck
Die Weitergabe von Personalakten an externe Dienstleister ist nicht mit dem Beamtenrecht vereinbar und somit unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig stuft die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Vertraulichkeit der Personalakte als abschließende Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten ein. Für die Weitergabe an externe private Dienstleister fehle es an einer Rechtsgrundlage. …
Oberbeck, DSB 2016, 194 (Beschluss vom 27.07.2016, 2 MB 11/16)