Apel/Nickl
Kurz und KnappIm Jahr 2019 trat das GeschGehG in Kraft und führte mit neuen Regelungen zu einer Verbesserung der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Doch es verblieben auch einige nicht normierte Unklarheiten. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Rechtsprechung in den vergangenen drei Jahren diese Unsicherheiten beseitigen konnte.
Apel/Nickl, K&R 2022, 385-394