§ 28 und § 42 TKG sind im Verhältnis zum UWG in sich abgeschlossen und würden bei einer Übernahme in das Lauterkeitsrecht im Rahmen von § 4 Nr. 11 UWG unterlaufen.
Verlag | Kontakt | Impressum | Mediadaten | Datenschutz | AGB | Autorenhinweise