Privatrechtlich organisierte städtische Wohnungsbauunternehmen können öffentliche Auftraggeber i. S. d. Vergaberechts sein, so dass sie den Auftrag zum Glasfaserausbau auf Netzebene 4 in ihren Liegenschaften in einem diskriminierungsfreien Auswahlverfahren vergeben müssen.
OLG Rostock, N&R 2024, 205-208 (Urteil vom 22.03.2024, 2 U 10/23)