OLG Düsseldorf
Personalzusatzkosten dritter Unternehmen können auch dann dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten des Netzbetreibers i. S. v. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 ARegV sein, wenn kein Personalüberleitungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt, die vertragliche Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Drittunternehmen aber eine Vollkostenverrechnung vorsieht, bei der die für den Netzbetrieb angefallenen Personal- und Personalzusatzkosten vollständig auf den Netzbetreiber umgelegt werden.…
OLG Düsseldorf, N&R 2019, 44-49 (Beschluss vom 12.09.2018, VI-3 Kart 210/15 (V))