Der Bundestag hat am 30.09.2022 das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen. Darin versteckt ist eine Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen. Die Prämie kann maximal 3.000,00 € betragen und in der Form einer Einmalleistung, aber auch in mehreren Teilbeträgen, zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. …