Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, an Online-Glücksspielen teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
LG Bonn, ZfWG 2022, 104-108 (Urteil vom 30.11.2021, 5 S 70/21)