LG Kassel
Die Werbung mit einem 5 € Bonus und der fehlende Hinweis auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger bzw. auf die von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr begründen einen Verstoß gegen das Verbot des gezielten Aufforderns, Anreizens oder Ermunterns zur Teilnahme an Glücksspielen, §§ 5, 7 GlüStV.
LG Kassel, ZfWG 2008, 217-219 (Urteil vom 30.04.2008, 11 O 4057/08)