LG Saarbrücken
Es ist nicht mit dem saarländischen Sportwettengesetz vereinbar, dass das Glücksspielmonopol des Landes umgangen wird, indem sich durch den terrestrischen Vertrieb in Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern, z.B. durch Lotto in Supermärkten, die faktische Zahl der Annahmestellen unkontrollierbar erhöht. Auf diese Art und Weise werden die Zugangsmöglichkeiten des Lottointeressenten zu Lotterien enorm erhöht. …
LG Saarbrücken, ZfWG 2007, 384-386 (Urteil vom 19.09.2007, 71 O 79/07)