Der Betreiber einer KWK-Anlage hat gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Zuschlags gemäß § 4 Abs. 3a KWKG für den erzeugten und selbstverbrauchten Strom, auch wenn die Anlage nicht mit einer Einrichtung zur Fernsteuerung ausgestattet ist.
LG Augsburg, ZNER 2015, 462-463 (Urteil vom 23.04.2015, 1 HK O 4502/14)