Brandenburgisches OLG
Für die Bestimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode ist das Ergebnis der letzten Genehmigung der Netzentgelte maßgeblich, die auf der Datengrundlage des Geschäftsjahres 2006 basiert. Eine Anpassung der Kostenbasis kann nur hinsichtlich der Kosten des vorgelagerten Netzes und, soweit es sich nicht um ein doppelt vereinfachtes Verfahren handelt, …
Brandenburgisches OLG, ZNER 2010, 174-175 (Beschluss vom 12.01.2010, Kart W 7/09)