VGH München
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, an der dieser festhält, setzt die nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehene Beurteilung, ob zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, …
VGH München, ZNERL 2023, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 19.06.2023, 22 AS 23.4000)