Krüger/Seegers
Im Mai 2021 will der Bundestag eine Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) verabschieden. Scheinbar geht es nur um “Legal-Tech-Inkasso” im Sinne von standardisierten, digitalen Rechtsdienstleistungen zum Schutz von Verbrauchern. Doch die Rechtsunsicherheit, die der Gesetzgeber beseitigen will, betrifft auch Kartellschadensersatzfälle, in denen hochspezialisierte Anbieter mit Inkassolizenz abgetretene Schadensersatzforderungen von Unternehmen gegen andere Unternehmen (B2B) gebündelt geltend machen. …
Krüger/Seegers, BB 2021, 1031-1037