Nach einer jüngsten Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 17.5.2022 – 10 Sa 954/21 ersetzt die Tarifnorm des § 26 Abs. 2c TVöD nicht die erforderliche Erklärung des Arbeitgebers, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen i. S. v. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG. Die Parteien stritten um Zahlung von Urlaubsabgeltung für die Jahre 2017 bis 2019. …
BB 2022, 1587