Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelang-1154ten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer unterbliebenen Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe mit dem auf Privatgutachten gestützten Kernvorbringen einer Partei.
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem Schriftsatz bezieht, …
Wenn in einer Berufungsschrift, der das angefochtene Urteil nicht beigefügt ist, das Aktenzeichen und das Verkündungsdatum nicht oder nicht zutreffend angegeben sind, steht dies der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht entgegen, sofern das Berufungsgericht und die gegnerische Partei anhand der innerhalb der Berufungsfrist eingereichten Unterlagen das angefochtene Urteil dennoch zweifelsfrei bestimmen können (Bestätigung von BGH, …
Aufgrund der der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht sind eine GmbH und der sie vertretende Geschäftsführer verpflichtet, ein rechtskräftiges Urteil in einem Prätendentenstreit zu beachten, mit dem die Gesellschafterstellung eines Prätendenten festgestellt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die GmbH an dem Rechtsstreit weder selbst als Partei beteiligt war noch ihr der Streit verkündet worden ist.
Bei einem aus Gefälligkeit einem anderen erwiesenen Freundschaftsdienst, mit dessen Kapital in Krypto-Währungen zu investieren, ist eine Haftung des Geschäftsführers ausgeschlossen, wenn er hierbei “freie Hand” hatte und dem Geschäftsherrn die Risiken des Investments bewusst waren.
Zum Anspruch eines Unternehmers gegen einen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit Begriff “bankrott” über eine sog. “Autocomplete-Funktion” (Suchwortvervollständigung – hier verneint).
Der Entwurf einer Verordnung zur Durchführung unabhängiger Prüfungen für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ist jetzt für öffentliches Feedback verfügbar. Die Konsultation läuft bis zum 2.6.2023. Nach Einholung des öffentlichen Feedbacks plant die Kommission, …