Zum 1.1.2023 traten diverse Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Praktisch besonders relevant ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ab Jahresbeginn nach § 5 Abs. 1a EFZG grundsätzlich keinen “gelben Schein” mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. …
BB 2023, 115