Der BGH hat am 20.2.2024 darüber entschieden, ob das Bundeskartellamt (BKartA) in einem Kartellverwaltungsverfahren bestimmte vertrauliche Informationen, die Google als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansieht, gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten offenlegen darf.
BB 2024, 449-450