Die Bezeichnung einer medizinischen Einrichtung als „Fachklinik“ ist irreführend, wenn in dieser Einrichtung keine stationäre Behandlung angeboten wird. Denn nach allgemeiner Verkehrsanschauung ist der Begriff der Klinik gleichbedeutend mit dem Begriff des Krankenhauses.
LG Zweibrücken, WRP 2022, 261 (Urteil vom 12.11.2021, HK O 13/21)