Tauglicher Gegenstand einer Enteignung zugunsten eines Windenergievorhabens nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG kann die Sicherung einer Kabeltrasse durch Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit sein, nicht aber die Sicherung der Zuwegung.
OLG Jena, ZNER 2014, 97-102 (Urteil vom 05.11.2013, BI U 299/12)