LAG Köln
Ein in einem Lebensmittelsupermarkt angestellter Metzgermeister macht sich strafbar, wenn er von einer Fleischfabrik hergestellte und verpackte und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehene Ware bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auspackt, neu verpackt und mit einem neuen „verlängerten“ Mindesthaltbarkeitsdatum versieht.
LAG Köln, ZLR 2009, 501-514 (Urteil vom 19.01.2009, 5 Sa 1323/08)