OVG Schleswig-Holstein
Eine die Lebensmitteleigenschaft aufhebende Zweckbestimmung muss eindeutig und unter allen Umständen auch für einen Unbeteiligten erkennbar sein und kann nicht dem bloßen inneren und jederzeit abänderbaren Willen des Verfügungsberechtigten überlassen bleiben. Mussten Produkte danach zunächst mit der für Lebensmittel erforderlichen Sorgfalt behandelt werden und geschah dies nicht, …
OVG Schleswig-Holstein, ZLR 2024, 128-140 (Beschluss vom 20.09.2023, 3 MB 13/23)