Empfiehlt eine Bank, deren Kunde eine sichere und konservative Anlageform wünscht, den Kauf von Zertifikaten und klärt sie nicht ordnungsgemäß über die mit diesem Anlageprodukt zusammenhängenden Risiken auf, muss die Bank dem Kunden Schadensersatz wegen Falschberatung leisten.
AG Leipzig, BB 2009, 240-242 (Urteil vom 10.11.2008, 115 C 3759/08)