Der am 5.10.2022 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben (s. hierzu auch die Meldung unten auf S. 2306) sieht folgende vorübergehende Regelungen im Insolvenzrecht vor: Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird von zwölf auf vier Monate herabgesetzt. Hierdurch wird die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach § 15a InsO deutlich abgemildert. …
BB 2022, 2305