LG Frankfurt a. M.
Ausschluss sog. "Penny Stocks" ist nur bei Einhaltung einer Karenzzeit von sechs Monaten zulässig
LG Frankfurt a. M.
vom 16.08.2001
- 3-13 O 110/01
BB 2001, 1969 (Heft 39)
BB 2001, 1969 (Heft 39)
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