BFH
Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 9 EStG - Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen
BFH
vom 11.11.2010
- VI R 21/09
BB 2011, 806 (Heft 13)
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