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BB 2013, 629
Persch, Sven 
Persch, Sven
Bestandsaufnahme zur Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG

Dauervertretung, Einarbeitungszeit, Haushaltsbefristung, Kausalzusammenhang, Kettenbefristung, Prognose, Vertretungsbefristung

BB 2013, 629 (Heft 11)
Das BAG hat sich seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bereits mehrfach mit der Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG befasst. Die jüngste Entscheidung im Fall Kücük vom 18.7.2012 (BAG, 18.7.2012 - 7 AZR 443/09, BB 2013, 189 m. BB-Komm. C. Schmid) besitzt eine prominente Historie: Angefangen hatte das Verfahren von Frau Kücük, die beim Land Nordrhein-Westfalen wegen diverser Vertretungen auf der Grundlage von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Zeit vom 2.7.1996 bis zum 31.12.2007 in der Justizverwaltung beschäftigt war, am 28.5.2008 vor dem Arbeitsgericht. Nachdem das BAG in dritter Instanz am 17.11.2010 den EuGH um Klärung der Zulässigkeit von Kettenvertretungsbefristungen anrief, hat der EuGH am 26.1.2012 die grundsätzliche Zulässigkeit von Kettenbefristungen erklärt, aber das BAG aufgefordert, im Rahmen der Befristungskontrolle die Grenzen des Rechtsmissbrauchs zu beachten. Für den Kücük-Fall hat das BAG am 18.7.2012 diese Grenze als überschritten angesehen. Vor diesem Hintergrund ist es Zeit, Bilanz für die Vertretungsbefristung zu ziehen. Dieser Beitrag würdigt daher die bisherige Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG und nimmt weitere aktuell problematische Fragen zur Vertretungsbefristung in den Blick.

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