Lützeler, Martin
Betriebliche Mitbestimmung: Zum Verhältnis zwischen Gefährdungsunterweisung und -beurteilung nach dem ArbSchG
Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsunterweisung, Mitbestimmung
BB
2012, 2756
(Heft 44)
Mit seinen Entscheidungen vom 8.6.2004 hat das BAG (1 ABR 4/03, BB 2005, 836; 1 ABR 13/03, BB 2004, 2248) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 und zur Gefährdungsunterweisung gemäß § 12 ArbSchG bejaht. Dass die Unterweisung an die Ergebnisse einer zuvor durchgeführten Gefährdungsbeurteilung anknüpft, hatte das BAG mit seinem Beschluss vom 11.1.2011 (1 ABR 104/09, NZA 2011, 651; zustimmend: Oetter, ArbRB 2011, 169; Kempf, ArbRAktuell 2011, 281; N. N., FA 2011, 207; Lützeler, AuA 2011, 586; Bertzbach, jurisPR-ArbR 22/2011 Anm. 4) festgestellt. Dennoch teilten die Beschwerdeführer mehrerer Parallelverfahren die höchstrichterliche Ansicht nicht, so dass das BAG rund zehn Monate später, am 8.11.2011, nochmals und ausführlicher zum Verhältnis zwischen Unterweisung und Beurteilung im Hinblick auf die betriebliche Mitbestimmung Stellung bezogen hat (BAG, 8.11.2011 - 1 ABR 42/10, DB 2012, 1213 sowie die Parallelentscheidungen: BAG, 8.11.2011 - 1 ABR 80/10, 1 ABR 75/10, 1 ABR 64/10, 1 ABR 49/10, 1 ABR 15/11, 1 ABR 14/11, 1 ABR 13/11, 1 ABR 8/11, 1 ABR 1/11 alle juris). Von seiner ursprünglichen Entscheidung ist das BAG richtigerweise nicht abgerückt.
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