OLG Koblenz
Haftung des Anwalts erster Instanz für einen Schaden, der unmittelbar erst durch einen Fehler des zweitinstanzlichen Bevollmächtigten herbeigeführt wird
OLG Koblenz
vom 21.03.2002
- 5 U 908/01
BB 2002, 2089 (Heft 41)
BB 2002, 2089 (Heft 41)
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