BFH
Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG keine Einnahme i. S. des § 3 c EStG 1990 - aufeinander abgestimmtes Ausschüttungsverhalten einer Unternehmensgruppe zur Optimierung des steuerlichen Ergebnisses durch die Abzugsfähigkeit des Finanzierungsaufwands - kein Gestaltungsmissbrauch
BFH
vom 07.09.2005
- I R 118/04
BB 2005, 2668 (Heft 49)
BB 2005, 2668 (Heft 49)
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