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BB 2024, 1384
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Laut einer PM des IfM Bonn vom 3.6.2024 herrscht in den mittelständischen Unternehmen in Deutschland überwiegend Konsens darüber, dass es der ökologischen Transformation bedarf. Aktuell bestehe jedoch die Gefahr, dass ein zu hoher Detaillierungsgrad sowie eine überbordende Zertifizierungspflicht zu Ausweichstrategien führen könnten. Zugleich zeige die Studie “Die unternehmerische Akzeptanz von Klimaschutzregulierung” aber auch, dass Unternehmer neue Vorgaben mittlerweile deutlich kritischer sehen, weil sie die Abläufe in den Unternehmen stören und Manpower durch die Beschäftigung mit den neuen Regulierungen binden. Besonders negativ bewerteten Unternehmer die steigende Anzahl an Zertifizierungspflichten, weil sie zu zusätzlichen Kosten und einer höheren bürokratischen Belastung führen. “Ein Problem stellt in diesem Zusammenhang auch das begrenzte Angebot an Zertifizierungsmöglichkeiten dar. Dadurch erhöhen sich die Zertifizierungskosten. Das wiederum kann dazu führen, dass ein Teil der Unternehmen leer ausgeht, weil sie nicht ausreichend finanzkräftig sind. Da bestimmte Zertifikate beispielsweise Grundvoraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln sowie für die Bewerbung um Aufträge von öffentlichen oder privaten Großkunden sind, werden diese mittelständischen Unternehmen faktisch von der Marktteilnahme ausgeschlossen”, kritisiere IfM-Wissenschaftler Hans-Jürgen Wolter. Ähnlich kritisch sähen mittelständische Unternehmer auch die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung, mit denen größere Familienunternehmen und ihre Zulieferer zukünftig konfrontiert sind: So müssten sie zunächst mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse herausfinden, über welche der 1 000 Datenpunkte – von der CO2-Bilanzierung, über die Klimarisikobewertung bis hin zu Fragen der Gleichstellung und Good Governance – sie berichten müssen. Hinzu kämen Ausnahme- und Aufschubmöglichkeiten, bei denen sie gleichfalls prüfen müssten, welche für sie relevant sind. Um eine positive Grundeinstellung der Familienunternehmerinnen und -unternehmer gegenüber der ökologischen Transformation zu fördern, laute die Empfehlung der IfM-Wissenschaftler, die klimafreundlichen Regulierungen auf möglichst wenige Instrumente mit möglichst großer Wirksamkeit zu beschränken. Dazu zählten beispielsweise der EU-Emissionshandel, das CO2-Grenzausgleichssystem oder die Klimasozialfonds. Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland s. auch den Beitrag von Bischof/Liu/Simon, BB 2024, 1323 ff.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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