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BB 2009, 2713
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Die Konsequenzen von Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (“DCGK”) sind seit seiner Einführung vor rund sieben Jahren ein Dauerbrenner in der Unternehmens- und Gerichtspraxis. Mit Urteil vom 21.9.2009 – II ZR 174/08 – hat sich der BGH in Fortsetzung seiner Rechtsprechung in Sachen Kirch/Deutsche Bank, BB 2009, 796, mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Unrichtigwerden der DCGK-Entsprechenserklärung die Entlastungsbeschlüsse der beteiligten Organe anfechtbar macht. Der BGH vermeidet es hier, eine generelle Entscheidung zu treffen, sondern bezieht seine Ausführungen nur auf Unrichtigkeiten, die auf “Informationspflichtverletzungen” beruhen. Schulz setzt sich im aktuellen Kommentar kritisch mit der Entscheidung auseinder.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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