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BB 2021, 1257
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (BT) hat an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – FISG (BT-Drs. 19/26966), mit dem Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen werden sollen, Änderungen in einigen Punkten beschlossen. Insbesondere soll, so die hib-Meldung 674/2021 vom 19.5.2021, die Bilanzkontrolle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebündelt werden, während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhalten wollte, wenn auch in geänderter Form. Die Ausschussmehrheit verspreche sich davon einen “echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug”, wie es im Entwurf der Beschlussvorlage heiße. Nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) löst das FISG gemäß PM vom 19.5.2021 aber nicht die Probleme, die der Fall Wirecard zutage gefördert hat. Der Finanzplatz Deutschland brauche mehr Verantwortungsbewusstsein an den entscheidenden Stellen statt mehr Regulierung. Das FISG verschärfe die Haftung der Wirtschaftsprüfer deutlich. Einerseits würden die Haftungshöchstsummen für fahrlässige Pflichtverletzungen spürbar angehoben, andererseits sollten die Wirtschaftsprüfer künftig bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unbegrenzt haften. Versicherer lehnten die Übernahme solcher Risiken ab. “Die Haftungsverschärfung wird vor allem mittelständische Prüfungspraxen faktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen ausschließen”, so Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. – Zur Reform der Bilanzkontrolle im Rahmen des FISG äußerte sich Raimund Röseler, kommissarischer Leiter der BaFin, in seinem Statement zur Jahrespressekonferenz am 18.5.2021: “Erklärtes Ziel ist, Verdachtsmomente auf fehlerhafte Rechnungslegung bis hin zum Bilanzbetrug möglich frühzeitig und effektiv zu identifizieren und – ggf. im Ermittlungsverbund mit der Staatsanwaltschaft – aufzuklären und, so gut es geht, zu verhindern. Ich sage bewusst ‘so gut es geht’. Denn eines muss klar sein, und das ist ausdrücklich keine Vorabentschuldigung für künftige Fehler: Man kann uns als Aufsicht bis an die Zähne forensisch bewaffnen, es wird und kann in einem Rechtsstaat nie gelingen, jede Art von Kriminalität zu verhindern.” Die zweite/dritte Lesung des FISG im Bundestag ist für den 20.5.2021 (also nach Redaktionsschluss dieser BB-Ausgabe) vorgesehen. Danach bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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