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BB 2024, 2099
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

Das Bundeskabinett hat am 28.8.2024 den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen (PM des BMAS vom 28.8.2024). “Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz bringen wir ein Update auf den Weg und gewährleisten einen Unfallversicherungsschutz auf der Höhe der Zeit. Die veränderte Sicherheitslage in der Welt erfordert, dass alle im Gesetz genannten Krisenhelfergruppen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen im Einsatzland erhalten. Auch sind neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita nötig”, erklärt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Als Änderungen sind genannt, dass künftig weitere Krisenhelferinnen und Krisenhelfer einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten. Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, etwa getrennt lebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner, so die PM. Studierende genießen in Zukunft auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule den vollen Versicherungsschutz, ebenso Schülerinnen und Schüler, die als Jungstudierende die Hochschule besuchen. Das Sterbegeld wird erhöht. Mehr Datenaustausch – etwa zwischen Pflegekasse und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls – soll zukünftig für schnelle Leistungsgewährung sorgen. Die Abschaffung jährlicher Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichte oder von Sonderregelungen etwa für Seeleute soll außerdem zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen. Es wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten aufgebaut und so für eine einheitliche und aktuelle Datenlage gesorgt. Das hilft sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder. So werden gemäß der PM die Prävention zur Verhütung von Unfällen gestärkt und die Kontrollen effizienter ausgestaltet.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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