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BB 2025, 2389
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die mit Spannung erwartete Antwort der Bundesregierung (Drs. 21/1910) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Katharina Beck, Sascha Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/1630) zur Vermögensungleichheit in Deutschland und Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsprozesse zu vermögensbezogenen Steuern liegt vor. Nach dieser ist das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland in den vergangenen Jahren angestiegen, ausweislich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamts zum Jahresende 2023 auf ein privates Reinvermögen von 20,4 Billionen Euro. Errechnet wird es auf Basis der Summe aller Sach-, Geld- und Gebrauchsvermögen abzüglich Verbindlichkeiten im Eigentum von privaten Haushalten und Organisationen ohne Erwerbszweck. Informationen über die Verteilung liegen nicht vor. Zum Stand der Vermögensverteilung muss auf Gutachten zurückgegriffen werden. So weise die Studie “Private Haushalte und ihre Finanzen” der Bundesbank aus dem Jahr 2023 zwar eine Ungleichverteilung aus, zeige aber, dass sich diese seit 2010/2011 leicht reduziert habe. Hinsichtlich der Entwicklung der effektiven Steuer- und Abgabenquoten liegen der Bundesregierung keine regelmäßigen Veröffentlichungen für verschiedene Haushaltstypen vor. Ebenso wenig gebe es eine evidenzbasierte Einschätzung der tatsächlichen Steuerbelastung von Hochvermögenden. Bei der Einkommensteuer erbringen die einkommensstärksten 10 % der Steuerzahler einen Anteil von ca. 57 % am Gesamtaufkommen, während die unteren 50 % der Einkommensverteilung zu 7 % am Gesamtaufkommen beitragen. Vermögensungleichheit sieht die Bundesregierung als gesellschaftspolitisch problematisch an, wenn Vermögen nicht das Resultat eigener Anstrengungen und Leistungen ist, etwa im Fall von Erbschaften und Schenkungen. Die Akzeptanz des Steuersystems will die Bundesregierung durch gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und ungerechtfertigter Steuervermeidung erhöhen. Zur Vermögenssteuer findet sich lediglich der lapidare Hinweis darauf, dass der Koalitionsvertrag eine Einführung nicht vorsehe. Insgesamt eine Antwort, die zeigt, dass wenig belastbare Daten vorliegen und die Politik weiter mit Vermutungen und Behauptungen argumentieren kann.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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