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BB 2021, 257
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 22.1.2021 wurde – lange erwartet – der Referentenentwurf der 17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung des BMWi vorgelegt. Für Dr. Franz-Josef Schöne und Jens Uhlendorf, beide Partner bei Hogan Lovells International LLP in Düsseldorf, ein willkommenes Thema im Rahmen ihres Vortrags zu den Hot Legal M&A Topics, über die sie am 26.1.2021 im Verlauf der vom Betriebs-Berater veranstalteten M&A-Konferenz 2021 – coronabedingt in diesem Jahr als Online-Veranstaltung mit 145 Teilnehmern – referierten. Aus der Vielzahl der zahlreichen materiellen und verfahrensrechtlichen Änderungen im Entwurf (s. dazu auch die Meldung auf S. 258 in diesem Heft) hoben die Referenten u. a. die nachfolgenden Punkte hervor: (1) Erweiterung der Regelbeispiele im Rahmen der sektorübergreifenden Kontrolle um Unternehmen in besonders sensitiven Industrien/Bereichen; (2) prüfbare “Umgehungsgeschäfte” auch bei mehreren, abgestimmten Erwerben, die nur gemeinsam die relevante Stimmrechtsschwelle überschreiten (§ 55 Abs. 2 AWV); (3) Klarstellung, dass jeder weitere Erwerb oberhalb der relevanten Stimmrechtsschwelle ein relevanter Erwerb i. S. d. AWV ist (§ 56 Abs. 2 AWV); (4) Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nur, wenn auch keine Bedenken im Hinblick auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit eines anderen Mitgliedstaats der EU entgegenstehen (§ 58 Abs. 1 AWV); (5) Unzulässigkeit des Antrags auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn ein Prüfverfahren eingeleitet oder Meldepflicht besteht (§ 58 Abs. 1 AWV). Schöne/Uhlendorf gehen von einer intensiven und kontroversen Diskussion des Referentenentwurfs aus, die ein Inkrafttreten der 17. AWV-Novelle frühestens im 3. Quartal 2021 erwarten lasse. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten, im Betriebs-Berater und im Rahmen der M&A-Konferenz 2022. Merken Sie sich gerne den Termin am 25.1.2022 schon einmal vor.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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