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BB 2025, 1601
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von 1,2 Mrd. Euro vor (vgl. hib – heute im bundestag Nr. 267 vom 30.6.2025). Das seien 133 Mio. Euro mehr als im Vorjahr, wie aus dem Einzelplan 07 des Regierungsentwurfes für den Haushalt 2025 (21/500) hervorgeht. Die Einnahmen seien mit 739,8 Mio. Euro veranschlagt und damit um 73,7 Mio. Euro höher als im Jahr 2024. Im Zuge der Regierungsbildung wurde dem Justizministerium auch die Verantwortung für den Verbraucherschutz übertragen. Im Entwurf des Einzelplans sei diese veränderte Zuständigkeit noch nicht abgebildet. Das Gros der Ausgaben im BMJV-Etat sei für Personal eingeplant. Mit 688,3 Mio. Euro sollen diese auch infolge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst um 79 Mio. Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben lägen mit 292,5 Mio. Euro um 44,3 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau, die Ausgaben für Investitionen sollen um 10,8 Mio. Euro auf 29,2 Mio. Euro steigen. Ausgabeschwerpunkt sei das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das dem Geschäftsbereich des Ministeriums zugeordnet ist. Hier seien im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 304,0 Mio. Euro vorgesehen; das seien 51,1 Mio. Euro mehr als im Jahr 2024. Die Einnahmen sollen mit 512,4 Mio. Euro um 40 Mio. Euro höher ausfallen. Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sollen in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 159,2 Mio. Euro anfallen. Das seien 59,8 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen seien mit 184,2 Mio. Euro um 30 Mio. Euro höher veranschlagt. In dem Etat des Bundesamtes seien u. a. “finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20.12.2024” in Höhe von 20 Mio. Euro eingeplant. Eigene Programmkapitel gebe es in dem Einzelplan bislang nicht; das dürfte sich mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik noch ändern. Unter den “Sonstigen Bewilligungen” (Kapitel 0710) fänden sich im Entwurf geringere Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben (57,8 Mio. Euro – 3,3 Mio. Euro) und für Zuweisungen und Zuschüsse (28,8 Mio. Euro – 1,1 Mio. Euro). Änderungen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf (20/12400) seien vorerst nicht vorgenommen worden. Höhere Personalausgaben prägen die Etats der zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehörenden Bundesgerichte. Das sind der BGH (Kapitel 0713) sowie der Generalbundesanwalt beim BGH (Kapitel 0714), das BVerwG (Kapitel 0715), der BFH (Kapitel 0716) und das BPatG (Kapitel 0717).

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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