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BB 2022, 2945
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Wie können die europäischen Kapitalmärkte gestärkt werden? Hierzu legt die EU-Kommission Vorschläge zu Clearing, Insolvenz von Nichtbanken und Notierung an öffentlichen Märkten vor (vgl. PM vom 7.12.2022). Die Kommission will die EU-Kapitalmarktunion weiter ausbauen. Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, sagte: “Heute unternehmen wir drei große Schritte auf dem Weg zur Kapitalmarktunion. Erstens bauen wir im Bereich des Clearing Marktinfrastruktur-Kapazitäten in der EU auf, wobei wir unsere Märkte offen halten. Zweitens erleichtern wir im Bereich der Notierung den Unternehmen den Zugang zu mehr Finanzierungsarten. Drittens ergreifen wir im Bereich der Insolvenz von Nichtbanken Maßnahmen, um eines der größten Hindernisse, das die nationalen Märkte trennt, abzubauen.” Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen würden danach folgende Ziele angestrebt: (1) Steigerung der Attraktivität und Widerstandsfähigkeit der in der EU erbrachten Clearingdienste, Unterstützung der offenen strategischen Autonomie der EU und Wahrung der Finanzstabilität; (2) EU-weite Harmonisierung bestimmter Insolvenzvorschriften für Nichtbanken, um die Vorschriften effizienter zu gestalten und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern sowie (3) Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen jeder Größe, insbesondere KMU, durch einen neuen Rechtsakt zur Notierung an öffentlichen Märkten, damit die Unternehmen durch eine Börsennotierung leichter Zugang zu Finanzmitteln erhalten können.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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