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BB 2010, 3072
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz soll zum 31.12.2010 in Kraft treten (www.bundesrat.de). Als “höchst bedauerlich” und für den Mittelstand schädlich bezeichneten Sparkassenpräsident Hans Otto Streuber und der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl in einer gemeinsamen Erklärung die Entscheidung, Sparkassen nicht aus dem Anwendungsbereich der Bankenabgabe herauszunehmen (www.fm.rlp.de). “Mit dieser Entscheidung werden diejenigen bestraft, die weder Treiber noch Auslöser der Finanzkrise waren. Mit ihrem Geschäftsmodell, Kundengelder in der Region einzusammeln und dieses dann in Form von Krediten an Unternehmen und Handwerker vor Ort zu verleihen, stabilisieren die [. . .] Sparkassen die Wirtschaft. Dafür einen Risikozuschlag in Form einer Bankenabgabe zu verlangen, ist nicht zu rechtfertigen”, sagte Streuber.
Ebenfalls am 26.11.2010 wurde das Jahressteuergesetz 2010 im Bundesrat verabschiedet. Es sieht u. a. Änderungen in der AO zur Verlagerung der elektronischen Buchführung und Anpassungen der AfA-Bemessungsgrundlage bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen vor.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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