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BB 2022, 2561
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Am 1.11.2022 ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) in Kraft getreten. Die neue Verordnung soll unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen. Sie wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat in Rekordzeit verabschiedet. Mit seinem Inkrafttreten wird das Gesetz in seine entscheidende Umsetzungsphase eintreten. Ab dem 2.5.2023, also in sechs Monaten, soll es dann Anwendung finden. Ab dann müssen es potenzielle Gatekeeper innerhalb von zwei Monaten und spätestens bis zum 3.7.2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentralen Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen. Sobald die Kommission die vollständige Mitteilung erhalten hat, muss sie binnen 45 Arbeitstagen prüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien erfüllt, und sie als Gatekeeper benennen (der späteste Termin dafür wäre der 6.9.2023). Nach ihrer Benennung haben Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen. Diese Frist läuft spätestens am 6.3.2024 ab. Ausweislich der PM der EU-Kommission vom 31.10.2022 sieht die für das Ressort “Ein Europa für das digitale Zeitalter” zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager durch das Gesetz eine grundlegende Veränderung der digitalen Landschaft: “Eine kleine Anzahl großer Unternehmen verfügt über eine beträchtliche Marktmacht. Diese Gatekeeper, die auf den digitalen Märkten über eine gefestigte Position verfügen, müssen nachweisen, dass sie fair mit anderen Unternehmen konkurrieren. Wir laden alle potenziellen Gatekeeper, ihre Wettbewerber und Verbraucherorganisationen ein, mit uns zu erörtern, wie das Gesetz über digitale Märkte am besten umgesetzt werden kann.” Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: “Nach der in Rekordzeit zustande gekommenen Einigung über die neuen Vorschriften für digitale Märkte kommt jetzt der entscheidende Moment für ihre Anwendung. Wir haben nun Gewissheit, ab wann die Vorschriften gelten werden und die Gatekeeper ihre derzeitigen unlauteren Praktiken ändern müssen, die allzu lange dazu geführt haben, dass den digitalen Märkten innovative Alternativen vorenthalten werden. Es ist an der Zeit, dass die Gatekeeper benannt werden und sie die Vorschriften einhalten. Die Kommission arbeitet bereits aktiv mit potenziellen Gatekeepern zusammen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften ab Tag eins gewährleistet ist. Wir werden auch nicht davor zurückschrecken, unsere Durchsetzungsbefugnisse zu nutzen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Verpflichtungen oder Verbote nicht eingehalten werden.”

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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