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BB 2022, 897
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Digitalausschuss des Bundestags hat sich in einer sechsten Sitzung am 16.3.2022 mit dem Bericht der Bundesregierung zum Verhandlungsstand zur EU-Verordnung für künstliche Intelligenz (KI) befasst (Dokumente BT vom 16.3.2022). Mit der Frage, wie ein guter Rechtsrahmen für KI aussehen kann, beschäftigt sich die EU-Kommission bereits seit 2018. Im April 2021 wurde ein Vorschlag für einen ersten Rechtsrahmen vorgelegt, der u. a. auch eine Risikoeinstufung für KI-Systeme hinsichtlich von Grundrechten, Sicherheit und Privatsphäre vorsieht. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen), sagte im Ausschuss, die Stellungnahme der Bundesregierung solle zeitnah nach Brüssel übersandt werden. Sie begrüße die Zielsetzung der Verordnung, insbesondere, dass gemeinsame europäische Werte festgelegt werden und dass der KI-Standort Europa gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen werde. Schlüssel zum Erfolg seien eine verlässliche Regulierung und Vertrauen aufzubauen und einen eigenen, erfolgreichen Weg im Umgang mit der Technologie zu entwickeln. Ziele, wie die Verbesserung von effektiver Rechtsdurchsetzung und das Entwickeln eines Binnenmarktes zeigten, dass ein gemeinsamer Rahmen für KI nötig sei. Um die Regelungsstruktur und -logik des Entwurfs verstehen zu können, erweist sich nach Ansicht von Wiebe eine produktsicherheitsrechtliche Analyse als unabdingbar (BB 2022, 899 ff. [in diesem Heft]).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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