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BB 2020, 809
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Nach aktuellen Berechnungen des ifo Instituts wird das Coronavirus Deutschlands Wirtschaft Hunderte von Milliarden Euro Produktionsausfälle bescheren, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in die Höhe schießen lassen und den Staatshaushalt erheblich belasten (PM ifo Institut vom 23.3.2020). “Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist”, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. “Je nach Szenario schrumpft die Wirtschaft um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte. Das entspricht Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro. [. . .] Wenn die Wirtschaft zwei Monate lang teilweise stillsteht, entstehen Kosten je nach Szenario zwischen 255 und 495 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsleistung schrumpft dann im Jahr um 7,2 bis 11,2 Prozentpunkte”, sagt Fuest. Unterstellt sei dabei im besten Szenario, dass die Wirtschaftsleistung für zwei Monate auf 59,6 % zurückgeht, sich im dritten Monat wieder auf 79,8 % erholt und schließlich im vierten Monat wieder 100 % erreicht. “Bei drei Monaten Teilschließung erreichen die Kosten bereits 354 bis 729 Milliarden Euro, das sind 10,0 bis 20,6 Prozentpunkte Wachstumsverlust”, sagt Fuest. – Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25.3.2020 die haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise gebilligt. Gemäß der hib-Meldung 328/2020 vom 25.3.2020 fanden sowohl der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2020 (BT-Drs. 19/18100) als auch der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (BT-Drs. 19/18109) Mehrheiten. Kleinstunternehmen und Soloselbstständige werden mit Soforthilfen beim Bewältigen der Corona-Krise unterstützt: bis zu 9000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten bzw. bis zu 15 000 Euro als Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Mrd. Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen. Die Soforthilfen, so heißt es in der diesbezüglichen PM des BMWi vom 25.3.2020, werden über die Länder abgewickelt, bspw. über die Landesförderbanken.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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