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BB 2021, 1493
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Der 14. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) zeigt, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch eine Vielzahl gesetzlicher und administrativer Maßnahmen reduziert und verhindert werden soll. Aus Sicht der Bundesregierung kommt dieser Aufgabe weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigt der Bericht, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) massiv gestärkt und mit dieser schlagkräftigen Einheit für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt gesorgt wurde. Der Bericht weist als stärkende Maßnahmen aus: das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019, die Verbesserung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017, die Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) im Jahr 2019, um die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchzusetzen, die Stärkung der Rechte von grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Jahr 2020 (Equal Pay) und die fortlaufende Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit bei der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie eine massive Personalaufstockung der FKS. Die FKS sei erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt worden. Ob hier die politische und die öffentliche Wahrnehmung auseinanderklaffen? Stand die FKS 2020 nicht erheblich in der Kritik wegen ineffizienter Arbeit (s. Blickpunkt BB 2020, 1750)? Befand der Bundesrechnungshof 2019, dass die FKS “Alibiprüfungen” durchführe? Übrigens der Berichtszeitraum des 14. BillBG umfasst die Jahre 2017 bis 2020 (S. 3 des BillBG!).

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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